Wer ein Auto besitzt, der benötigt auch eine KFZ-Versicherung. Die KFZ-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und greift bei Schäden, welche anderen Personen durch das eigene Fahrzeug entstehen. Bei der KFZ-Versicherung gibt es allerdings Unterschiede. Die gerade beschriebene ist die KFZ-Haftpflicht. Zusätzlich gibt es noch zwei weitere Formen der KFZ-Versicherung, welche aber freiwillig sind. Hierzu gehört die Teilkasko und die Vollkasko-KFZ-Versicherung, wodurch zusätzliche Gefahren versichert sind. Worin der Unterschied besteht, für wen welche KFZ-Versicherung sinnvoll ist, ob sie sofort gültig ist und welche Kosten von der KFZ-Versicherung übernommen werden erfahren Sie im folgenden Text.
KFZ-Versicherung: Die Kfz-Haftpflicht, welche Schäden Dritter versichert
Die KFZ-Haftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Versicherung. Diese muss schon bei der Zulassung des PKW nachgewiesen werden. Hierzu wird die eVB-Nummer benötigt, welche Sie direkt nach Abschluss der KFZ-Versicherung erhalten. Die KFZ-Haftpflicht greift nur bei Schäden, die beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden. Hierzu gehören Schäden die beim Fahren, beim Be- und Entladen, beim Tanken, beim Waschen, oder beim Ein- und Aussteigen entstanden sind. Zu den Leistungen der KFZ-Versicherung-Haftpflicht gehören nicht nur die Sachschäden, sondern auch die Sachfolgeschäden, wie beispielsweise die Reparatur, Abschleppkosten, Gutachter, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und Wertminderung. Auch Personenschäden Dritter sind mit bis zu 50.000 Euro versichert. Die Prämien hängen ab vom Fahrzeugtyp, von der Fahrzeugart, dem Wohnort, der Schadenfreiheitsklasse und vom Beruf. Der Rabatt auf die Grundprämie fällt höher aus, je länger unfallfrei gefahren wird.
Anders ist es ja bei der privaten Haftpflichtversicherung. Diese ist keine Pflicht, obwohl der Name etwas anders vermuten lässt, und hilft immer wenn man anderen einen Schaden zufügt. Zum Beispiel das Smartphone eines Freundes ausversehen fallen lässt. Dann zahlt Harftpflicht.
KFZ-Versicherung: Die Teilkasko – Schutz für das eigene Auto
Die Teilkasko-KFZ-Versicherung ist freiwillig und sichert das eigene Auto ab. Diese greift, wenn das eigene Auto beschädigt wurde. Zum Versicherungsschutz der Teilkasko-KFZ-Versicherung gehören Brand und Explosion, Bruch der Verglasung, Wildunfälle, Raub und Diebstahl, unmittelbare Unwettereinwirkungen, wie Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag und Hagel, und Schäden durch Tierverbiss. Auch hier ist die Prämie vom Fahrzeug und Wohnort abhängig, aber auch von der Selbstbeteiligung. Je Höher Sie sich im Schadensfall an den Reparaturkosten selber beteiligen, desto geringer ist die Prämie. Die Teilkasko-KFZ-Versicherung deckt also die üblichen Schadensfälle ab. Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle, bei denen das eigene Auto beschädigt wird, werden jedoch nicht abgedeckt.
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KFZ-Versicherung: Vollkasko – auch selbstverschuldete Schäden werden übernommen
Die Vollkasko-KFZ-Versicherung umfasst nicht nur alle Leistungen der Teilkasko-Versicherung, sondern kommt auch noch für die Schäden am eigenen Auto auf, wenn diese selbstverschuldet sind. Hierzu zählen Schäden die durch Fahrerflucht verursacht werden, bei denen die Person nicht ermittelbar ist, durch den Versicherungsnehmer verschuldete Unfallschäden am Auto und Schäden die durch Vandalismus entstanden sind. Die Prämie wird ähnlich wie bei der Teilkasko-Versicherung berechnet. Hier greift aber, ähnlich wie bei der KFZ-Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt. Die Vollkasko-Versicherung wird also günstiger, je höher der Schadenfreiheitsrabatt ist. Es kann sogar sein, dass es im Ernstfall dann günstiger ist, als die Teilkasko-Versicherung. Wer für kleine Unfallschäden selber aufkommt, der wird in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurück gestuft, und könnte so schon etwas sparen.
Alle Pkw sind in eine Typklasse eingestuft. Diese Beeinflusst die Wahl der Versicherung. Das Ausmaß der Auswirkungen der richtigen Wahl bezüglich des Versicherungsschutzes wird an einem Beispiel deutlich. Ein Cabrio beispielsweise besitzt ein sehr hohes Risiko für den Teilediebstahl. Da Hierbei grundsätzlich das Verdeck beschädigt wird, ist vor allem die richtige Absicherung dieser Verdeck-Schäden sinnvoll. In solchen Fällen kommt es natürlich auf das Fahrzeug an, ob Sie sich für eine Teilkasko-Versicherung, oder eine Vollkasko-Versicherung entscheiden. Es kann durchaus sein, dass die Teilkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung, im Schadensfall, teurer ist, als die Vollkaskoversicherung. Die Vollkasko-Versicherung ist vor allem sinnvoll, wenn viel mit dem PKW gefahren wird, dabei aber auch andere Personen als der Fahrzeugbesitzer den Wagen fahren, wenn der PKW ein hochpreisiger Neuwagen ist, oder wenn das Auto geleast, oder finanziert, wird. Die meisten Banken, meistens sind es die Hausbanken der Autohäuser, bestehen in der Regel auf eine Vollkasko-KFZ-Versicherung.
Besitzen Sie ein mittelaltes Auto, dann lohnt sich eine Teilkasko-Versicherung. Diese deckt Schäden wie beispielsweise Wild-, Sturm-, Steinschlag-, oder Diebstahl-Schäden ab. Häufig lohnt sich die Vollkasko-Versicherung bei mittelalten Autos nicht mehr, mit der Ausnahme von Cabrios, weshalb hier die Teilkasko-Versicherung die beste Wahl ist. Hier lohnen sich Erweiterungen des Versicherungsschutzes, wie etwa die erweiterten Wildschäden, oder den Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit. Ein Vergleich lohnt sich dennoch, denn bei langer Schadensfreiheit kann eine Vollkasko-Versicherung unter Umständen günstiger sein als die Teilkasko-Versicherung. Liegt der Wert des Fahrzeugs bei über 4.000 Euro entscheiden sich die Halter häufig für eine Teilkasko-Versicherung. Liegt der Wert des Wagens darunter, entscheiden sich die meisten Fahrer bloß für die reine gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung.
Immer entscheidend sind natürlich auch die individuellen Situationen. Ein Student wird sich wohl kaum eine Vollkasko-Versicherung leisten können. Immer zu bedenken ist jedoch, dass dann Schäden beispielsweise durch Wild, Sturm, oder Hagel, nicht abgesichert sind, und dadurch sehr hohe Kosten entstehen können. Ein Hagelschaden kann durchaus an die 2.000 Euro kosten. Wenn das Auto aber keine 1.000 Euro mehr Wert ist, dann genügt die Haftpflicht-Versicherung. Wenn Sie sich für eine Teilkasko-Versicherung entscheiden, dann sollten Sie immer die Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 150 Euro nehmen, denn die Teilkasko ohne Selbstbeteiligung ist 153 Euro teurer. Für alte Autos ist die Teilkasko außerdem nicht zu empfehlen, da die Versicherungsbedingungen in der Regel beinhalten, dass nur der Zeitwert ersetzt wird, im Fall eines Schadens. Das bedeutet, es wird nur der Wert ersetzt, den der Wagen aktuell besitzt.
Nun stellt sich noch die Frage ab wann eine KFZ-Versicherung gültig ist. Hier gilt das strenge Einlösungsprinzip. Wenn der Versicherungsnehmer, nach Erhalt seines Versicherungsscheins, den Erstbetrag bezahlt hat, beginnt der Versicherungsschutz. Es kann jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt ein Versicherungsschutz bestehen. Hierbei handelt es sich um die vorläufige Deckung. Diese tritt mit der Aushändigung der Bestätigung der Versicherung in Kraft. Gemäß den fakultativen Bedingungen des GDV gilt die vorläufige Deckung standardmäßig bei dem Autoschutzbrief und in der KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Abschnitt B.2.1 der Versicherungsbedingungen regelt diese vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung in der KFZ-Unfall- und KFZ-Teilkasko-Versicherung muss explizit beantragt und auch vereinbart werden.
Kosten der KFZ – Versicherung
Welche Kosten von welcher KFZ-Versicherung übernommen werden, erfahren Sie hier. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Sachfolgeschäden und Sachschäden an anderen Fahrzeugen auf, bei verschuldeten Unfall. Abschleppkosten, Gutachter, Mietwagen, Reparatur, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung gehören dazu. Auch Personenschaden Dritter sind über die KFZ-Haftpflicht Versicherung abgesichert. Hierzu gehören Schmerzensgeld, Rente, die Heilkosten, ein Verdienstausfall, sowie Unterhalt für Hinterbliebene. Vermögensschäden Dritter sind in der Haftpflicht-KFZ-Versicherung mit bis zu 50.000 Euro abgedeckt. Die Teilkasko-KFZ-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Diese KFZ-Versicherung deckt Schäden ab, welche durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Diebstahl und Raub, Tierverbiss, Glasschäden und Schäden an Kabeln, durch einen Kurzschluss, verursacht wurden. Eine Vollkasko-KFZ-Versicherung lohnt sich vor allem für Neuwagen. Hierbei handelt es sich um ein Komplettpaket, bei dem auch die Schäden am eigenen Wagen versichert sind.
Verschiedene Versicherungen fürs Auto
Die KFZ-Versicherung besteht also aus drei verschiedenen Typen. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die sich vor allem für Wagen lohnt, die sehr alt sind und kaum noch Wert besitzen. Die Teilkasko-Versicherung ist freiwillig, lohnt sich aber bei mittelalten Wagen. Hier sollte immer die Selbstbeteiligung mit abgeschlossen werden, denn sonst wird die Teilkasko häufig sehr teuer. Zur Teilkasko gehören nicht nur Sach- und Personen-Schäden, sondern beispielsweise auch Unwetter- und Tierverbiss-Schäden. Die Vollkasko-Versicherung lohnt sich vor allem für Neuwagen, aber auch für Cabrio-Fahrer, da hier Vandalismus mit abgedeckt ist. Hier ist alles abgedeckt, auch Schäden die selber am eigenen Wagen verursacht wurden. Welche Versicherung Sie nehmen ist Ihre Entscheidung.