In den GKV richtet sich die Beitragshöhe bis zu einer Verdienstobergrenze nach dem Bruttoverdienst des Versicherungsnehmers (2011 sind das 44.500 € brutto). Der Beitrag liegt einheitlich bei 15,5 %. Davon zahlt der Arbeitgeber ca. 45 %. Jede GKV kann zusätzlich personengebundenen Zusatzbeitrag erheben, den der Versicherungsnehmer allein zahlen muss. Für Selbständige und Gewerbetreibende, die freiwillig [...]
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