In den GKV richtet sich die Beitragshöhe bis zu einer Verdienstobergrenze nach dem Bruttoverdienst des Versicherungsnehmers (2011 sind das 44.500 € brutto). Der Beitrag liegt einheitlich bei 15,5 %. Davon zahlt der Arbeitgeber ca. 45 %. Jede GKV kann zusätzlich personengebundenen Zusatzbeitrag erheben, den der Versicherungsnehmer allein zahlen muss. Für Selbständige und Gewerbetreibende, die freiwillig in einer GKV versichert sind, wird ein Mindestbeitrag angesetzt.
Lesitungen
Die Leistungen sind in den GKV zu 90% überall gleich, weil sie sich an einen einheitlichen Leistungskatalog orientieren müssen. Es handelt sich dabei in der Regel um Grundabsicherung bei teilweisen Zuzahlungen. Wer bessere Behandlungen wünscht, muss sie entweder selbst bezahlen, oder entsprechende Krankenzusatzversicherungen abschließen. Im Ausland sollte jeder Kassenpatient in jedem Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung haben. Kinder, die noch kein Einkommen haben und gering verdienende Familienangehörige können und den GKV über einen Hauptverdiener beitragsfrei mit versichert werden.
Beitragshöhe
In der PKV ist die Beitragshöhe vom Einkommen unabhängig. Jedoch dürfen sich Arbeiter und Angestellte erst privat krankenversichern, wenn sie stabil mindestens drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen (2011 sind das 49.500 € brutto im Jahr). Der Versicherungsnehmer bestimmt mit dem Versicherungsvertrag selbst, welche Leistungen er in welcher Qualität und mit welchen Zuzahlungen abschließen möchte. Die Beitragshöhe orientiert sich an den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter, bestehenden gesundheitlichen Problemen und den Versicherungsbedingungen der Anbieter. Bei Arbeitnehmern zahlt auch hier der Arbeitgeber ca. 45 %. Die Entscheidung zum Wechsel in eine PKV muss genau überlegt werden, weil es kaum eine Möglichkeit (außer Harz IV) gibt, wieder zur PKV zurück zu kehren.
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