ALGII-Empfänger können in die private Krankenversicherung wechseln

Durch den Entschluss des Bundesgerichtshofes, dürfen jetzt auch ALG-II-Empfänger zu den PKV wechseln und die Beiträge sollen komplett vom Arbeitsamt übernommen werden. Da in der Vergangenheit bei Juristen die in die Arbeitslosigkeit gelangt sind und nicht die gesetzliche Krankenkasse wechseln konnten, nur teilweise die Beiträge erstattet wurden und den Rest mussten die Juristen selber aus Ihrer Tasche bezahlen. Dabei kann ein Hartz4-Empfänger auch einen Krankenversicherungsvergleich durchführen und etwas einsparen bei seiner Krankenkasse.

Basistarif soll gelten

Bei  diesem Szenario sieht das SGBII keine allgemeingültige Regelung und konkrete Zuständigkeit. Hingegen bei freiwillig GKV-Versicherten besteht eine volle Kostenübernahme laut Gesetz. Daher die Meinung der Richter, dass dieses auch für die ALGII gilt und wiesen auf die Gesetzeslücke hin. Aber zu mindestens soll ein Basistarif gelten. Dem entsprechend hätte der ALG-Empfänger  eine Bedarfsunterdeckung und er habe keine ausreichenden finanziellen Mittel. Das Gericht entschied, dass dies entgegen der verfassungsrechtlich garantierten Sicherung des Existenzminimums sei.

Ist dies nicht garantiert, bestünde hier die Gefahr existenzbedrohender Schulden.

Hilfestellung für die Bedürftigen

Dadurch wird gesetzlich garantiert, dass die Übernahme der Beiträge von Versicherungsnehmern bei der PKV übernommen werden müssen, sowie bei GKV Mitgliedern. Der Entschluss ist vom PKV Verband positiv angenommen worden. Ihrer Meinung nach wird damit eine Hilfestellung für die Bedürftigen geschaffen. Dieses hat natürlich leider einige Mehrkosten für die Bundesregierung zur Folge. Die Schätzung liegt bei 13 Mio. Euro. Der Krankenversicherung Vergleich lohnt sich immer, nicht nur für Selbständige.

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