Dass sich auch einmal Unternehmer und Selbstständige sowie Freiberufler einmal ungerecht behandelt fühlen müssen durch die Bundesregierung, das hätten die Arbeitnehmer wohl nicht gedacht. Allerdings war es wenn man so möchte tatsächlich so, dass die Unternehmer und Selbstständige sowie Freiberufler sich durchaus benachteiligt fühlen konnten, was die Altersvorsorge angeht. Vor 2000 bzw. 2001 hat nämlich auch kein Unternehmer und Selbstständige sowie Freiberufler sich ernsthaft darüber Sorgen gemacht, ob es im Alter mit dem Geld wirklich reicht, wenn er einmal nicht mehr arbeiten kann. Denn die meisten hatten tatsächlich vor ihrem Schritt in die Selbstständigkeit tatsächlich ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, so dass auch im Alter hieraus natürlich Ansprüche bezüglich Altersrente bestehen. Und Monat für Monat hunderte von Euros abzwacken konnte sich im Zuge der zunehmend auch schlechter werdenden Zahlungsmoral der Kunden auch kaum mehr ein Unternehmer leisten.
Unterschiede zur Riester Rente
Auch um die Gleichstellung zu garantieren und nicht für sozialen Unfrieden in dieser Hinsicht zu sorgen, schuf die Regierung die Rürup Rente, die auch als Basisrente bekannt ist. Benannt ist die Rürup Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup. Seit 2005 gehört nun die Rürup Rente als zweite Form zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Anders als beim “riestern” ist es bei der Rürup Rente als einzige Sparform nur möglich eine Rentenversicherung zu besparen. Abgeltungssteuer wird während der Ansparphase auch nicht fällig.
Nachteile der Rürup Rente
Nachteilig hingegen kann bei der Rürup Rente gesehen werden, dass die Leistung frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommen kann, und zwar ausschließlich als Leibrente. Die Rentenzahlungen müssen natürlich auch bei der Rürup Rente abhängig vom Jahr des Rentenbeginns versteuert werden, und zwar nach dem Kohortenprinzip. Nachteilig kann auch sein, dass der Sparer Rürup-Verträge nicht beleihen kann. Auch ein Übertragen und das Verschenken ist ausgeschlossen. Verstirbt der Sparer vor Rentenbeginn, dann verfällt das eingezahlte Kapital. Dies kann der Sparer allerdings verhindern indem er eine Hinterbliebenen-Rente vereinbart bzw. eine Beitragsrückgewähr.
Voraussetzung für eine Förderung durch den Staat wiederum ist jedoch, dass der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsieht. Schauen Sie sich doch mal sämtliche Versicherungsmöglichkeiten in einem Online Versicherungsvergleich an.