Die Schufa – verflucht und doch wichtig

Gegründet wurde die Schufa durch die Brüder Walter und Kurt Meyer und Robert Kauffmann. Und zwar im Jahr 1927 als Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung in Berlin. Zu dieser Zeit hatte Deutschland bereits einige schwierige wirtschaftliche Zeiten hinter sich. Das Jahr 1923 zum Beispiel, in dem es zu einer Währungsreform kommen musste und alle Deutschen alles Vermögen so gut wie verloren hatten. Um für die Zukunft Unternehmen und auch Banken davor zu schützen, dass sie an Schuldner bzw. Kunden geraten, die grundsätzlich nicht bereit sind zu zahlen, ist die Schufa auch heute noch ein sehr wertvolles und stetig genutztes Instrument, um zu verhindern, dass die Bank oder ein Händler ein unnötiges finanzielles Risiko eingeht.

Wie gliedert sich die Schufa

Heute gibt es mehrere regionale Schufa-Gesellschaften in ganz Deutschland. Heute firmiert die Schufa als Schufa Holding AG und arbeitet heute mit einer großen Datenbank. Den elektronischen “Anschluss” erhielt die Schufa bereits in den 1970er Jahre. Zuvor bedürfte es einiger Wartezeit, bis die Daten der Kreditnehmer bzw. Kunden der Vertragspartnern diesen übermittel werden konnten. Durch das Urteil vom 19. September 1985 durch den Bundesgerichtshof darf die Schufa allerdings nur Kundendaten übermitteln, wenn die Kunden einverstanden sind. Das heißt diese müssen sich mit der sogenannte „Schufa-Klausel“ einverstanden erklären. Eine Alternative bietet z.B. der Kredit ohne Schufa.

Welche Daten dürfen übermittelt werden?

Übermitteln kann die Schufa den Vertragspartnern Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort sowie aktuelle Anschrift und auch frühere Anschriften. Jedoch nicht bei Kredit ohne Schufa. Darüber hinaus Angaben über Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts, das von dem Verbraucher gespeichert sind. Dies können Informationen über Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit sein, genauso wie Info über die Eröffnung eines Girokontos. Gespeichert werden auch Informationen über die Einrichtung eines Telekommunikationskontos (u.a. auch Handyschulden) und Kundenkonten des Handels, des Versandhandels etc.
Besonders interessant sind für die Vertragspartner der Schufa natürlich die Angaben über das möglicherweise vorliegende abweichende Zahlungsverhalten wie Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten wurden, aber auch Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung, aber auch deren Erledigung. Ein Kredit ohne Bonitätsprüfung nennt man auch schufafreier Kredit.

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